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Allgemeine Geschäftsbedingungen ALKAVISUALS.NL
Handelsname von ALKA Group VOF
Handelsregister-Nummer: 95153756
Sitz in Heumen
 

Im Folgenden werden ALKA Group VOF, handelnd unter dem Namen Alkavisuals.nl, als „der Designer“ bezeichnet.

Als „der Auftraggeber“ gilt jede natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit dem Designer eingeht oder ein Angebot/Angebotsvorschlag vom Designer erhält.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich akzeptiert.
 

Version: Februar 2025
 

1. Vertrag und Bestätigung

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge sowie für den Abschluss, den Inhalt und die Durchführung sämtlicher Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Designer. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

1.2 Die vom Designer angebotenen Preise und Pakete verstehen sich als Festpreise zzgl. MwSt. Preisangaben können sich durch unvorhergesehene Änderungen im Leistungsumfang ändern. Die in Angeboten genannten Preise gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge. Der Auftraggeber garantiert für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller von ihm oder in seinem Namen bereitgestellten Informationen, die diesen Preisangaben zugrunde liegen.

1.3 Aufträge müssen schriftlich durch den Auftraggeber bestätigt werden. Stimmt der Auftraggeber dem Beginn der Arbeiten zu, ohne schriftlich zu bestätigen, gelten die Inhalte des Angebots bzw. Pakets als vereinbart und diese AGB finden Anwendung. Mündliche Nebenabreden werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Designer verbindlich.
 

2. Durchführung des Vertrags

2.1 Der Designer bemüht sich, den Auftrag sorgfältig und unabhängig auszuführen, die Interessen des Auftraggebers nach bestem Wissen zu wahren und ein für einen vernünftigerweise professionell handelnden Designer brauchbares Ergebnis zu liefern. Der Auftraggeber wird bei Bedarf über den Fortschritt informiert.

2.2 Der Auftraggeber übernimmt alle Maßnahmen, die zur fristgerechten und ordnungsgemäßen Ausführung notwendig oder sinnvoll sind, insbesondere das rechtzeitige Bereitstellen vollständiger, zuverlässiger und verständlicher Unterlagen und Materialien.

2.2.1 Werden Revisionen vereinbart, hat der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen Rückmeldung zu geben.
2.2.3 Erfolgt keine Rückmeldung binnen 30 Tagen, darf der Designer eine Schlussrechnung stellen. Der Auftrag wird gemäß Vereinbarung abgeschlossen; jede weitere Revision wird mit 50 % des Renderpreisaufschlags pro Revision berechnet – zahlbar vor Weiterführung.

2.3 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst der Auftrag nicht:
a) Tests, Genehmigungsanträge oder Prüfung der Rechts- und Qualitätskonformität;
b) Recherchen zu Rechten Dritter (z. B. Marken, Designs, Urheberrechte).

2.4 Vor der Umsetzung, Produktion, Vervielfältigung oder Veröffentlichung erhalten beide Parteien die Gelegenheit, das finale Modell oder Prototyp zu prüfen und freizugeben.

2.6 Nach Abschluß der Revisionen stellen geringfügige Abweichungen gegenüber Vereinbartem keinen Grund für Ablehnung, Preisabschlag oder Vertragsauflösung dar – sofern diese aus Sicht aller relevanten Umstände unwesentlich sind.

2.7 Reklamationen müssen spätestens 7 Tage nach Abschluss schriftlich mitgeteilt werden. Unterbleibt dies, gilt das Ergebnis als genehmigt.
 

3. Einsatz von Dritten

3.1 Der Designer kann Dritte im Rahmen der Auftragsausführung hinzuziehen.

3.2 Für Verzögerungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Designers liegen, haftet dieser nicht. Der Designer findet geeignete Lösungen, um ein gutes Endergebnis sicherzustellen.

4. Rechte an geistigem Eigentum und Eigentumsrechte

4.1 Alle Rechte an den Ergebnissen verbleiben beim Designer, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart. Nach vollständiger Bezahlung geht das Eigentum am Endprodukt auf den Auftraggeber über, jedoch nicht an Code oder technische Komponenten des Renders, die weiterhin dem Designer gehören und ohne Zustimmung nicht verändert werden dürfen.

Zur Eigentumslage gehören ausdrücklich: Urheber-, Datenbank-, Marken-, Design-, Modell-, Patent-, Domainrechte, Know‑how, Geschäftsgeheimnisse etc. weltweit, registriert oder nicht.

4.2 Eine Übertragung dieser Rechte an den Auftraggeber ist nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung möglich. Erst nach Zahlung dieser Gebühren erhält der Auftraggeber das Nutzungsrecht, wie in § 5 geregelt.

5. Nutzung des Ergebnisses

5.1 Nach vollständiger Vertragserfüllung erhält der Auftraggeber das Eigentum am Ergebnis zur kommerziellen Nutzung.

5.2 Ohne schriftliche Zustimmung darf der Auftraggeber das Ergebnis nicht ändern oder Dritte damit beauftragen. Eine solche Zustimmung kann an Zusatzvergütung geknüpft werden.

5.3 Für nicht autorisierte Nutzung oder Änderung steht dem Designer eine Entschädigung in Höhe des Mindestens der dreifachen Vergütung zu – ggf. mehr.

5.5 Bei Zahlungsverzug oder Auftragkündigung endet das Nutzungsrecht ohne weitere Ankündigung, sofern dies aus Sicht der Billigkeit gerechtfertigt ist.
5.6 Der Designer darf die Endergebnisse zur Eigenwerbung (Website, Social Media, Wettbewerbe, etc.) verwenden.

6. Honorar und Kosten

6.1 Der Designer erhält ein Honorar gemäß Vereinbarung (Stundensatz, Pauschale etc.).

6.2 Zusätzlich vom Auftraggeber zu tragen sind Kosten wie Büro-, Reise-, Übernachtungskosten, Auslagen, Drucke, Prototypen und Fremdleistungen. Diese werden möglichst im Voraus aufgeschlüsselt.

7. Zahlung und Zurückbehaltung

7.1 Der Designer stellt zeitnah Rechnungen. Abschlagszahlungen sind nach Vereinbarung möglich.

7.2 Zahlungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen netto, ohne Abzüge, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart ist.

7.3 Gelieferte Ergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Designers.

7.4 Bei Zahlungsverzug (nach zweiter Mahnung binnen 14 Tagen) fallen Verzugszinsen und Inkassokosten in Höhe von mindestens 12,25 %, mindestens jedoch €150 zzgl. MwSt. an.

Der Designer darf bei Zahlungsverzug die Leistung einstellen, auch bei begründetem Zweifel an Zahlung.

8. Vertragsverletzung, Kündigung und Auflösung

8.1 Erst schriftliche Mahnung mit angemessener Frist, um Nachteile abzustellen, ist Voraussetzung für Vertragsverletzung.

8.2 Kündigt der Auftraggeber ohne Fehlverhalten des Designers, oder löst der Designer wegen Pflichtverletzung des Auftraggebers, bleibt der Auftraggeber zur Bezahlung der bis dahin geleisteten Arbeit verpflichtet.

8.3 Beide Parteien können bei Insolvenz, Todesfall, Beantragung von Stundung oder Vergleich unverzüglich kündigen. Alle offenen Beträge werden sofort fällig (für Auftraggeber).
 

9. Garantien und Freistellung

9.1 Der Designer garantiert, dass Renderergebnisse normgerecht erstellt sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der tatsächliche Urheber ist der Renderersteller gemäß UrhG.

9.2 Gibt der Designer Leistungen an Dritte weiter, sichert er Vertragsklauseln, die die Garantien aufrechterhalten.

9.3 Der Auftraggeber stellt den Designer und seine Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung des Ergebnisses entstehen, ohne die Verantwortung des Designers gegenüber dem Auftraggeber einzuschränken.

9.4 Der Auftraggeber garantiert, dass er die erforderlichen Rechte an eingebrachten Materialien besitzt.
 

10. Haftung

Der Designer haftet nicht für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbrechung oder Imageschäden.
 

11. Datenschutz

Verarbeitet der Designer im Sinne der DSGVO personenbezogene Daten im Auftrag, wird er als Auftragsverarbeiter registriert und es wird ein gesonderter AV‑Vertrag geschlossen.
 

12. Höhere Gewalt

12.1 Bei Leistungshindernissen außerhalb des Einflussbereichs liegt eine Störung höherer Gewalt vor; die Erfüllung wird ausgesetzt.

12.2 Darunter fallen u. a.: Wetter, Brand, Streik, Krankheit, Pandemie, Krieg, Cyberangriffe, staatliche Eingriffe, Versorgungsengpässe, Drittausfall.

12.3 Meldet der Designer höhere Gewalt, informiert er umgehend schriftlich mit Nachweisen.

12.4 Dauert der Zustand länger als 60 Tage, kann jede Partei kündigen, soweit gerechtfertigt.
 

13. Sonstige Bestimmungen

13.1 Teilt der Auftraggeber einen Auftrag parallel anderen mit oder erteilt ihn früher an andere, muss er den Designer vorher informieren.

13.2 Eine Übertragung von Rechten aus dem Vertrag an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Designers, außer bei Veräußerung der Geschäftsanteile.

13.3 Beide verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, auch gegenüber Mitarbeitern und Dritten.

13.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die dem Sinn möglichst nahekommt.

13.5 Diese AGB können jederzeit geändert werden. Der Designer wird den Auftraggeber darüber per E‑Mail, mündlich und/oder Webhinweis informieren.

13.6 Deutsches Recht ist anwendbar. Streitigkeiten werden vordringlich gütlich beigelegt – sofern keine schriftliche Schiedsabrede vorliegt – andernfalls entscheidet das zuständige Gericht am Sitz des Designers.

Nehmen Sie Kontakt auf

Handelskammer: 95153756

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen oder wünschen Sie weitere Informationen darüber, was wir für Sie tun können? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

 

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und zu sehen, wie wir Sie bei Ihrem nächsten Projekt unterstützen können.

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